Auftraggeber
Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-WestfalenLaufzeit
Juli bis Dezember 2025Gegenstand
Zwischen Juli und Dezember 2025 untersuchte die GISS Fragen der digitalen Spaltung und der digitalen Teilhabe bei Nutzer*innen von Angeboten der Wohnungsnotfallhilfen in Nordrhein-Westfalen. 1.026 Menschen beteiligten sich an einer Online-Befragung zum Zugang und zur Nutzung digitaler Technologien – mehr Menschen in Wohnungsnotlagen wurden in Deutschland noch nie auf digitalem Weg erreicht. 21 Menschen erzählten in Einzelinterviews und Fokusgruppen von ihren Teilhabewünschen und -möglichkeiten.Für die Nutzer*innen von Wohnungsnotfallhilfen ist digitale Teilhabe ein selbstverständlicher Aspekt der gesellschaftlichen Zugehörigkeit und sie wird als Teil des Existenzminimums aufgefasst. In ihrer Ausstattung und beim Zugang zur digitalen Welt sind die befragten Menschen deutlich eingeschränkt, aber nicht ausgeschlossen. Fast neun von zehn befragten Personen verfügten über ein Smartphone. Armut ist bezogen auf digitale Teilhabe dennoch der zentrale Ungleichheitsfaktor: Zwar nutzten 76 % der befragten Personen kostenpflichtige mobile Datenzugänge, jedoch gaben nur 33 % an, immer ausreichendes Guthaben dafür zur Verfügung zu haben. Zudem gilt: Je prekärer die Lebenslage, desto deutlicher der Ausschluss. Menschen ohne Unterkunft sind schlechter ausgestattet und verfügen seltener über digitale Zugänge.
Die in der Studie befragten Personen hielten ihre digitalen Basiskompetenzen insgesamt für gut. Beim „Umgang mit Informationen und Daten“ und bei der „Kommunikation und Zusammenarbeit“ lagen ihre Fähigkeiten und ihr Wissen aber überwiegend unter dem Niveau der Gesamtbevölkerung. Das Kompetenzniveau wird von soziodemografischen Faktoren wie Alter und Bildungsstand, vor allem jedoch von den Zugangsmöglichkeiten selbst beeinflusst. Menschen, die über gesicherte und stabile Zugänge zu digitalen Medien verfügen, sehen sich auch besser in der Lage, diese zu nutzen und sie bauen Kompetenzen auf und aus. Dagegen verstärken sich bestehende soziale Ungleichheiten durch fehlende digitale Kompetenzen und digitale Exklusion.
Digitale Technologien schaffen für Nutzer*innen von Angeboten der Wohnungsnotfallhilfen Zugänge zu Teilhabe in verschiedenen Lebenslagedimensionen. Allerdings zeigen die Studienergebnisse, dass ein hohes Maß an Digitalisierung allein nicht ausreicht, um reale und strukturelle Benachteiligungen auszugleichen. Die digitale Wohnungssuche verschafft offenbar keinen besseren Zugang zum Wohnungsmarkt und zu Wohnraum. Besonders relevant ist ein digitaler Zugang bei der Beantragung existenzsichernder Leistungen. Die Befunde legen bei allen Vorteilen der Verwaltungsdigitalisierung nahe, dass Leistungsberechtigte nach wie vor direkten Zugang zu Behörden brauchen. Solange Zugangsschwellen bestehen, die u. a. technische Gründe haben, müssen analoge Zugänge gleichberechtigt erhalten bleiben.
An vielen Beispielen wird sichtbar, dass digitale Teilhabe Wahlmöglichkeiten und Chancen eröffnen und Teilhabe ermöglichen kann: Die aktive Teilnahme, Gestaltung und Positionierung in digitalen Räumen hat für die hier einbezogenen Menschen Eigenwert, der über einen instrumentellen Zugang hinausgeht. Dabei bleiben sie reflektiert und stellen sich den Anforderungen in einer zunehmend digitalisierten Welt aufgeschlossen und kritisch zugleich.
Die Expertise wurde aus Mitteln des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen gefördert. Die Landesarbeitsgemeinschaft der freien Wohlfahrtspflege NRW, die Fachverbände der Wohnungslosenhilfe, Einrichtungen und Dienste sowie Fachkräften und Nutzer*innen der Wohnungsnotfallhilfen in NRW unterstützten das Vorhaben. Menschen in Wohnungsnotlagen waren aktiv an der Forschung beteiligt.
Zwischen Juli und Dezember 2025 untersuchte die GISS Fragen der digitalen Spaltung und der digitalen Teilhabe bei Nutzer*innen von Angeboten der Wohnungsnotfallhilfen in Nordrhein-Westfalen. 1.026 Menschen beteiligten sich an einer Online-Befragung zum Zugang und zur Nutzung digitaler Technologien – mehr Menschen in Wohnungsnotlagen wurden in Deutschland noch nie auf digitalem Weg erreicht. 21 Menschen erzählten in Einzelinterviews und Fokusgruppen von ihren Teilhabewünschen und -möglichkeiten.
Für die Nutzer*innen von Wohnungsnotfallhilfen ist digitale Teilhabe ein selbstverständlicher Aspekt der gesellschaftlichen Zugehörigkeit und sie wird als Teil des Existenzminimums aufgefasst. In ihrer Ausstattung und beim Zugang zur digitalen Welt sind die befragten Menschen deutlich eingeschränkt, aber nicht ausgeschlossen. Fast neun von zehn befragten Personen verfügten über ein Smartphone. Armut ist bezogen auf digitale Teilhabe dennoch der zentrale Ungleichheitsfaktor: Zwar nutzten 76 % der befragten Personen kostenpflichtige mobile Datenzugänge, jedoch gaben nur 33 % an, immer ausreichendes Guthaben dafür zur Verfügung zu haben. Zudem gilt: Je prekärer die Lebenslage, desto deutlicher der Ausschluss. Menschen ohne Unterkunft sind schlechter ausgestattet und verfügen seltener über digitale Zugänge.
Die in der Studie befragten Personen hielten ihre digitalen Basiskompetenzen insgesamt für gut. Beim „Umgang mit Informationen und Daten“ und bei der „Kommunikation und Zusammenarbeit“ lagen ihre Fähigkeiten und ihr Wissen aber überwiegend unter dem Niveau der Gesamtbevölkerung. Das Kompetenzniveau wird von soziodemografischen Faktoren wie Alter und Bildungsstand, vor allem jedoch von den Zugangsmöglichkeiten selbst beeinflusst. Menschen, die über gesicherte und stabile Zugänge zu digitalen Medien verfügen, sehen sich auch besser in der Lage, diese zu nutzen und sie bauen Kompetenzen auf und aus. Dagegen verstärken sich bestehende soziale Ungleichheiten durch fehlende digitale Kompetenzen und digitale Exklusion.
Digitale Technologien schaffen für Nutzer*innen von Angeboten der Wohnungsnotfallhilfen Zugänge zu Teilhabe in verschiedenen Lebenslagedimensionen. Allerdings zeigen die Studienergebnisse, dass ein hohes Maß an Digitalisierung allein nicht ausreicht, um reale und strukturelle Benachteiligungen auszugleichen. Die digitale Wohnungssuche verschafft offenbar keinen besseren Zugang zum Wohnungsmarkt und zu Wohnraum. Besonders relevant ist ein digitaler Zugang bei der Beantragung existenzsichernder Leistungen. Die Befunde legen bei allen Vorteilen der Verwaltungsdigitalisierung nahe, dass Leistungsberechtigte nach wie vor direkten Zugang zu Behörden brauchen. Solange Zugangsschwellen bestehen, die u. a. technische Gründe haben, müssen analoge Zugänge gleichberechtigt erhalten bleiben.
An vielen Beispielen wird sichtbar, dass digitale Teilhabe Wahlmöglichkeiten und Chancen eröffnen und Teilhabe ermöglichen kann: Die aktive Teilnahme, Gestaltung und Positionierung in digitalen Räumen hat für die hier einbezogenen Menschen Eigenwert, der über einen instrumentellen Zugang hinausgeht. Dabei bleiben sie reflektiert und stellen sich den Anforderungen in einer zunehmend digitalisierten Welt aufgeschlossen und kritisch zugleich.
Die Expertise wurde aus Mitteln des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen gefördert. Die Landesarbeitsgemeinschaft der freien Wohlfahrtspflege NRW, die Fachverbände der Wohnungslosenhilfe, Einrichtungen und Dienste sowie Fachkräften und Nutzer*innen der Wohnungsnotfallhilfen in NRW unterstützten das Vorhaben. Menschen in Wohnungsnotlagen waren aktiv an der Forschung beteiligt.
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Auftraggeber
Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen sowie des Bundesinstituts für Bau-, Stadt- und RaumforschungLaufzeit
Juli 2024 bis Juli 2025Gegenstand
Im Auftrag des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen sowie des Bundesinstituts für Bau-, Stadt- und Raumforschung bearbeiten die Gesellschaft für innovative Sozialforschung und Sozialplanung (GISS) e.V. und RegioKontext das ExWoSt-Projekt „Bundesempfehlungen für die Unterbringung wohnungsloser Menschen". Das Vorhaben knüpft an den Nationalen Aktionsplan gegen Wohnungslosigkeit an und versteht sich als Beitrag zu dessen Zielsetzung, den Rechtsanspruch unfreiwillig obdachloser Menschen auf eine menschenwürdige Unterbringung überall in Deutschland einzulösen. Wesentlicher Bestandteil des Vorhabens ist der Dialog mit Expertinnen und Experten aus Bundesländern, aus Kommunen und ihren Verbänden, aus der Wohlfahrtspflege und der Wissenschaft. Expertinnen und Experten mit eigener Unterbringungserfahrung werden die Erarbeitung der Empfehlungen ebenfalls eng begleiten. Mehr zu den Bundesempfehlungen auf der BBSR-Website...Auftraggeber
Deutscher Verband für Wohnungswesen, Städtebau und Raumordnung e.V.Laufzeit
Oktober bis Dezember 2025Gegenstand
Die GISS knüpft mit ihrem Auftrag einen Handlungsleitfaden zur Überwindung bestehender Praxishürden beim Zugang zu den Hilfen nach den §§ 67 ff. SGB XII zu erarbeiten an die Vorarbeiten des Deutschen Verbandes für Wohnungswesen, Städtebau und Raumordnung e.V. an und erstellt ein Analyse- und Empfehlungspapier.Download:
Auftraggeber
Behörde für Arbeit, Soziales, Familie und IntegrationLaufzeit
Januar 2024 bis August 2024Gegenstand
Im Auftrag des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauen führte die GISS 2024 eine ergänzende Berichterstattung zu Wohnungslosigkeit durch. Für die Freie und Hansestadt Hamburg führte die GISS eine zusätzliche Erhebung durch.An die in Hamburg befragten wohnungslosen Menschen richtete die Stadt mit dem „Hamburger Gesundheitsfragebogen" einige weitere Fragen zur gesundheitlichen Versorgung und zur Inanspruchnahme von gesundheitlichen Hilfen. Ergebnisse sollen im August 2024 veröffentlicht werden.
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Auftraggeber
Sozialbehörde der freien und Hansestadt HamburgLaufzeit
Januar bis Mai 2025Gegenstand
Das hamburgische Krisentelefon ist ein seit 2022 existierendes niedrigschwelliges Interventionsangebot in der Freien und Hansestadt Hamburg, das sich an Menschen in psychischen Krisen richtet. Die GISS evaluiert die Wirksamkeit dieses Angebots.Download:
Auftraggeber
Sozialamt der Stadt LeipzigLaufzeit
März 2022 bis April 2025Gegenstand
Mit dem Modellprojekt „Eigene Wohnung“ will die Stadt Leipzig den Housing-First-Ansatz erproben. Aufgabe der GISS ist die Prozessevaluation, die Evaluation der Wirksamkeit des Projektes und der Übereinstimmung der Projektdurchführung mit den Grundprinzipien des Housing-First-Ansatzes.Download:
Auftraggeber
Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-WestfalenLaufzeit
Januar bis Dezember 2025Gegenstand
Die GISS wird auch im Jahr 2025 die wissenschaftliche Begleitung der nordrhein-westfälischen Landesinitiative „Endlich ein ZUHAUSE!“ fortsetzen.
Auftraggeber
Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales Nordrhein-WestfalenLaufzeit
Januar bis Dezember 2025Gegenstand
Mit dem Aktionsprogramm „Hilfen in Wohnungsnotfällen“ unterstützt das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales (MAGS) des Landes Nordrhein-Westfalen bereits seit 1996 Kommunen und freie Träger der Wohlfahrtspflege bei der Arbeit für wohnungslose und von Wohnungslosigkeit bedrohte Menschen. Dazu werden beispielgebende Modellprojekte, der Transfer der Erfahrungen und Erkenntnisse, die jährliche Wohnungsnotfallberichterstattung sowie Workshops und Untersuchungen gefördert. Die wissenschaftliche Begleitung des Aktionsprogramms liegt auch im Jahre 2025 bei der GISS.Auftraggeber
Stadt GelsenkirchenLaufzeit
März bis Mai 2025Gegenstand
Die Stadt Gelsenkirchen möchte ihre Zentrale Fachstelle für Wohnungsnotfälle besser aufstellen. Die GISS übernimmt hier einen beratenden Part im Rahmen einer Stärken- und Schwächenanalyse, begleitet Workshops und spricht Handlungsempfehlungen aus.Auftraggeber
Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB)Laufzeit
Mai 2023 bis August 2024Gegenstand
Im Auftrag des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) führt die GISS in Kooperation mit Verian (vormals Kantar Public) bereits zum zweiten Mal eine bundesweite Zählung und Befragung wohnungsloser Menschen ohne Unterkunft und Menschen in verdeckter Wohnungslosigkeit durch. Mehr Infos finden Sie auf der Homepage zur Untersuchung.Download:
Auftraggeber
PD - Berater der öfentlichen Hand GmbhLaufzeit
August bs Dezember 2024Gegenstand
Die GISS übernimmt im Rahmen der Pilotuntersuchung der Stadt Hannover zum Thema Realisierung von Ansätzen des NAP-Wohnungslosigkeit eine beratende Funktion.Auftraggeber
Senatsverwaltung BerlinLaufzeit
März 2024 bis Dezember 2024Gegenstand
Als Grundlage für eine mögliche Neukonzeptionierung der Hilfen zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten hat die GISS eine Evaluaution der Leistungstypen in der Hilfe nach §§ 67 ff. SGB XII erarbeitet.Download:
Auftraggeber
Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-WestfalenLaufzeit
Januar bis Dezember 2024Gegenstand
Auch im Jahr 2024 steht die GISS diesem großen NRW-Projekt, in dem mittlerweile "Kümmerer" an 48 Standorten des Landes Wohnungslosigkeit strategisch zu bekämpfen suchen, zur Seite.Auftraggeber
Landkreis OsnabrückLaufzeit
Januar bis Mai 2024 (Datenerhebung September 2019 bis Dezember 2023)Gegenstand
Die Untersuchung setzt das auf 10 Jahre angelegte und 2019 abgeschlossene Projekt „Evaluation der Sozialpädagogischen Familienhilfe und Erziehungsbeistandschaft“ (EJO) mit spezifischem Blickwinkel auf den möglichen Einfluss der Pandemie auf die beiden ambulanten Hilfen fort. Die Datenerhebung dazu wurde im Fachdienst Jugend 2019 nicht beendet, sodass entsprechende Daten zur Untersuchung zur Verfügung stehen.Auftraggeber
Hessisches Ministerium für Soziales und IntegrationLaufzeit
Mai 2023 bis März 2024Gegenstand
Flankierend zur bereits etablierten Sozialberichterstattung hat das Hessische Ministerium für Soziales und Integration die GISS mit einer ergänzende Berichterstattung zur Analyse von verdeckter Wohnungslosgkeit und Obdachlosigkeit in Hessen beauftragt. Die qualitativ und quantitativ angelegte Untersuchung untersucht die Versorgungssturkturen im Land und hat zum Ziel, Empfehlungen zur Weiterentwicklung der Hilfen für von Wohnungslosigkeit bedrohte und betroffene Menschen auszusprechen.Download:
Auftraggeber
Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales (MAGS) des Landes Nordrhein-WestfalenLaufzeit
Januar bis Dezember 2024Gegenstand
Mit dem Aktionsprogramm „Hilfen in Wohnungsnotfällen“ unterstützt das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales (MAGS) des Landes Nordrhein-Westfalen bereits seit 1996 Kommunen und freie Träger der Wohlfahrtspflege bei der Arbeit für wohnungslose und von Wohnungslosigkeit bedrohte Menschen. Dazu werden beispielgebende Modellprojekte, der Transfer der Erfahrungen und Erkenntnisse, die jährliche Wohnungsnotfallberichterstattung sowie Workshops und Untersuchungen gefördert. Die wissenschaftliche Begleitung des Aktionsprogramms liegt auch im Jahre 2024 bei der GISS.Auftraggeber
Klingenstadt Solingen, Stadtdienst WohnenLaufzeit
Januar 2024 bis Mai 2024Gegenstand
Ihm Rahmen der Neukonzeptionierung bestehender Angebote für psychiatrisch auffällige Menschen in Solingen gestaltet die GISS Workshops für kommunale und freie Akteure der lokalen Wohnungslosenhilfe und verfasst Handlungsempfehlungen.Auftraggeber
Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und VerkehrLaufzeit
September 2022 bis April 2023Gegenstand
Im Rahmen einer Machbarkeitsstudie für den Freistaat Bayern ist es Aufgabe der GISS zu prüfen, wie sich der Housing-First-Ansatz im Bundesland Bayern umsetzen lässt. Diese Empfehlungen sollen die soziale Inklusion ebenso bedenken, wie sie die Nutzung bestehender Förderungen und ggfs. neu zu schaffende Förderansätze berücksichtigen.Download:
Auftraggeber
Stadt KölnLaufzeit
September 2022 bis August 2023Gegenstand
Für die Stadt Köln führt die GISS bis Mitte 2023 eine Erhebung zur Lebenssituation obdachloser und wohnungsloser Menschen in der Domstadt durch. Bei der Befragung von Kölner Wohnungslosen sollen Querschnittsthemen wie Alter, Migrationsgeschichte oder Behinderung berücksichtigt werden. Gefragt ist außerdem danach, welchen Einfluss Geschlecht, geschlechtliche Identität und sexuelle Orientierung auf die Entstehung von Wohnungslosigkeit haben. Die Untersuchung ist in einen breit angelegten Beteiligungsprozess eingebettet. Handlungsempfehlungen werden der bedarfsgerechten Ausgestaltung des Kölner Hilfesystems gelten.Downloads:
- 2024_giss_wohnungslose-in-koeln.pdf
- 20230215_informationen_zum_ablauf_der_befragung_anerkanntegefluechtete.pdf
- 20230215_informationen_zum_ablauf_der_befragung_wou_vw.pdf
- 20230215_informationen_zum_ablauf_der_befragung_inst.untergebrachte.pdf
- 20230214_datenschutz_befragung_koeln.pdf
- 20230214_verschwiegenheitserklaerung__befragung_koeln_.pdf
- fragebogen_deutsch_institutionell-untergebracht.pdf
- fragebogen_deutsch__nicht-institutionell-untergebracht.pdf
- fragebogen_arabisch_institutionell-untergebracht.pdf
- fragebogen_arabisch_nicht-institutionell-untergebracht.pdf
- fragebogen_bulgarisch_institutionell-untergebracht.pdf
- fragebogen_bulgarisch_nicht-institutionell-untergebracht.pdf
- fragebogen_rumaenisch_institutionell-untergebracht.pdf
- fragebogen_rumaenisch_nicht-institutionell-untergebracht.pdf
- fragebogen_ukrainisch_institutionell-untergebracht.pdf
- fragebogen_ukrainisch_nicht-institutionell-untergebracht.pdf
- fragebogen_englisch_nicht-institutionell-untergebracht.pdf
- fragebogen_englisch_institutionell-untergebracht.pdf
- fragebogen_russisch_institutionell-untergebracht.pdf
- fragebogen_russisch_nicht-institutionell-untergebracht.pdf
- fragebogen_polnisch_institutionell-untergebracht.pdf
- fragebogen_polnisch_nicht-institutionell-untergebracht.pdf
- fragebogen_franzoesisch_institutionell-untergebracht.pdf
- fragebogen_franzoesisch_nicht-institutionell-untergebracht.pdf
- Z%C3%A4hlung_drohende+Wohnungslosigkeit+in+Hessen.pdf
Auftraggeber
Freie und Hansestadt HamburgLaufzeit
August 2022 bis Juni 2023Gegenstand
Zur Vorbereitung der Neukonzeptionierung der Staraßensozialarbeit in der Freien und Hansestadt Hamburg, erarbeitete die GISS eine Bestandsaufnahme der bestehenden Angebote und einen Vergleich mit drei anderen Großstädten.Konzept.
In der von der Sozialbehörde der Freien und Hansestadt Hamburg vorgestellten Neukonzeption fand der GISS-Bericht in weiten Teilen Berücksichtigung.

