16. April 2026: Landespsychiatrieplan NRW 2025 erschienen Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen hat den „Landespsychiatrieplan 2025: Psychische Gesundheit in Nordrhein-Westfalen“ veröffentlicht: „Ein Schwerpunkt des Landespsychiatrieplans liegt neben der gemeindenahen Versorgung vor allem in der Vernetzung der Hilfsstrukturen. … Auch Herausforderungen beim Zugang zu den Hilfesystemen für spezifische Zielgruppen werden im Landespsychiatrieplan 2025 beleuchtet und Lösungsansätze skizziert.“ (MAGS-Pressemeldung) GISS-Geschäftsführerin Jutta Henke war an der Erarbeitung des LPP NRW als externe Sachverständige beteiligt.GISS-Input bei LWL-Wissensreihe GISS-Mitarbeiterin Katharina Brüchmann stellte am 20. März 2026 im Rahmen der LWL-Serie „Wissen kompakt" ausgewählte Daten der zweiten Befragungswelle der Langzeitstudie „Care Leaver Statistics" (CLS) vor. Mit rund 120 Fach- und Leitungskräften der Kinder- und Jugendhilfe erörterte sie die finanzielle Situation von Care Leaver*innen, ihre soziale Unterstützung und ihre Wohnsituation nach der Jugendhilfe. Gemeinsam diskutierten sie die Relevanz der Ergebnisse für die Praxis.Prävention gegen Wohnungsverlust spart Kosten GISS-Geschäftsführerin Jutta Henke eröffnete den Fachtag der Caritasverbände der Diözese und für den Bezirk Limburg e.V. am 25. Februar 2026 mit einem Vortrag zum Thema Wohnungssicherung in Landkreisen. Sie betonte die Bedeutung von trägerübergreifender Kooperation und von kommunalen Frühwarnsystemen, um das Risiko wohnungslos zu werden, bereits im Vorfeld zu minimieren. Mehr zu dieser Veranstaltung...„Leitfaden für die Unterbringung wohnungsloser Menschen“ veröffentlicht Im Auftrag des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen und des Bundesinstituts für Bau-, Stadt- und Raumforschung und unterstützt von Rechtsanwalt Karl-Heinz Ruder und der RegioKontext GmbH erarbeitete ein Team der GISS den heute veröffentlichten „Leitfaden für die Unterbringung wohnungsloser Menschen“.
Als Orientierungshilfe für Personen und Institutionen gedacht, die von Obdachlosigkeit betroffene Menschen unterbringen, befasst er sich mit allen relevanten Praxisfragen rund um die Unterbringung:
Wie sieht eine rechtlich und fachlich überzeugende, adäquate und menschenwürdige Unterbringung obdachloser Menschen aus? Welche Vorgaben lassen sich aus internationalen Verträgen und Konventionen ableiten? Welche Normen setzt das Polizei-, Sicherheits- und Ordnungsrecht? Welche sozialgesetzlichen Leistungen können untergebrachte wohnungslose Menschen und ihre Familien dabei unterstützen, ihre Lage besser zu bewältigen und Wohnungslosigkeit zu überwinden? Wie lässt sich eine bedarfsgerechte und integrationsorientierte Unterbringung für unterschiedliche Zielgruppen erreichen? Welche Besonderheiten sind bei Kälte- und Hilfeschutz zu beachten? Und wie sieht die Schnittstelle zur Wohnungsversorgung aus?
In einem Expertenkreis begleiteten die kommunalen Spitzenverbände, Landesministerien und Kommunen, Wissenschaft, Fachverbände der Wohlfahrtspflege, Expert*innen aus Erfahrung und weitere Akteure aus dem NAP-Prozess die Ausarbeitung. Eine Begleitgruppe, die nur aus Menschen mit Unterbringungserfahrung bestand, verfasste ein kommentierendes Kapitel. Die Empfehlungen in den einzelnen Kapiteln werden durch anschauliche Beispiele guter Praxis unterstützt.
Pressemitteilungen:
Deutsches Institut für Menschenrechte
BAG Wohnungslosenhilfe e.V.
Die Diakonie Deutschland und der Evangelische Bundesfachverband Existenzsicherung und Teilhabe e.V. (EBET)
Deutscher Paritätischer Wohlfahrtsverband Gesamtverband e.V.
Caritasverband für die Erzdiözese Freiburg e.V.
Deutscher Vereins für öffentliche und private Fürsorge e. V.
Bahnhofsmission Deutschland e.V.
Meldungen/Links:
Gemeinschaftswerk der Evangelischen Publizistik (GEP) gGmbH
Koordination Wohnungslosenhilfe Nord- und Südbayern
die:gemeinde zur Bedeutungs des Leitfadens für kleinere Kommunen
16. April 2026: Landespsychiatrieplan NRW 2025 erschienen Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen hat den „Landespsychiatrieplan 2025: Psychische Gesundheit in Nordrhein-Westfalen“ veröffentlicht: „Ein Schwerpunkt des Landespsychiatrieplans liegt neben der gemeindenahen Versorgung vor allem in der Vernetzung der Hilfsstrukturen. … Auch Herausforderungen beim Zugang zu den Hilfesystemen für spezifische Zielgruppen werden im Landespsychiatrieplan 2025 beleuchtet und Lösungsansätze skizziert.“ (MAGS-Pressemeldung) GISS-Geschäftsführerin Jutta Henke war an der Erarbeitung des LPP NRW als externe Sachverständige beteiligt.
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