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Menschen ohne Wohnung müssen sich bis auf Weiteres nicht täglich beim Jobcenter melden
01.04.2020 Menschen ohne Wohnung müssen sich momentan nicht mehr täglich beim Jobcenter melden, um Leistungen beziehen zu können. Die Bundesagentur für Arbeit stellt in einer Weisung klar: „Von einer Erreichbarkeit ist (bis auf Weiteres) auch ohne eine derartige Vorsprache auszugehen.“ Auch die monatliche Berechnung und Auszahlung von Leistungen ist möglich. Zur BA-Weisung …DOWNLOAD |
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