18.05.2026: Digitale Teilhabe von Menschen in Wohnungsnotlagen – GISS stellt Studienergebnisse vor
18.05.2026 Zwischen Juli und Dezember 2025 untersuchte die GISS Fragen der digitalen Spaltung und der digitalen Teilhabe bei Nutzer*innen von Angeboten der Wohnungsnotfallhilfen in Nordrhein-Westfalen. 1.026 Menschen beteiligten sich an einer Online-Befragung zum Zugang und zur Nutzung digitaler Technologien – mehr Menschen in Wohnungsnotlagen wurden in Deutschland noch nie auf digitalem Weg erreicht. 21 Menschen erzählten in Einzelinterviews und Fokusgruppen von ihren Teilhabewünschen und -möglichkeiten.Für die Nutzer*innen von Wohnungsnotfallhilfen ist digitale Teilhabe ein selbstverständlicher Aspekt der gesellschaftlichen Zugehörigkeit und sie wird als Teil des Existenzminimums aufgefasst. In ihrer Ausstattung und beim Zugang zur digitalen Welt sind die befragten Menschen deutlich eingeschränkt, aber nicht ausgeschlossen. Fast neun von zehn befragten Personen verfügten über ein Smartphone. Armut ist bezogen auf digitale Teilhabe dennoch der zentrale Ungleichheitsfaktor: Zwar nutzten 76 % der befragten Personen kostenpflichtige mobile Datenzugänge, jedoch gaben nur 33 % an, immer ausreichendes Guthaben dafür zur Verfügung zu haben. Zudem gilt: Je prekärer die Lebenslage, desto deutlicher der Ausschluss. Menschen ohne Unterkunft sind schlechter ausgestattet und verfügen seltener über digitale Zugänge.
Die in der Studie befragten Personen hielten ihre digitalen Basiskompetenzen insgesamt für gut. Beim „Umgang mit Informationen und Daten“ und bei der „Kommunikation und Zusammenarbeit“ lagen ihre Fähigkeiten und ihr Wissen aber überwiegend unter dem Niveau der Gesamtbevölkerung. Das Kompetenzniveau wird von soziodemografischen Faktoren wie Alter und Bildungsstand, vor allem jedoch von den Zugangsmöglichkeiten selbst beeinflusst. Menschen, die über gesicherte und stabile Zugänge zu digitalen Medien verfügen, sehen sich auch besser in der Lage, diese zu nutzen und sie bauen Kompetenzen auf und aus. Dagegen verstärken sich bestehende soziale Ungleichheiten durch fehlende digitale Kompetenzen und digitale Exklusion.
Digitale Technologien schaffen für Nutzer*innen von Angeboten der Wohnungsnotfallhilfen Zugänge zu Teilhabe in verschiedenen Lebenslagedimensionen. Allerdings zeigen die Studienergebnisse, dass ein hohes Maß an Digitalisierung allein nicht ausreicht, um reale und strukturelle Benachteiligungen auszugleichen. Die digitale Wohnungssuche verschafft offenbar keinen besseren Zugang zum Wohnungsmarkt und zu Wohnraum. Besonders relevant ist ein digitaler Zugang bei der Beantragung existenzsichernder Leistungen. Die Befunde legen bei allen Vorteilen der Verwaltungsdigitalisierung nahe, dass Leistungsberechtigte nach wie vor direkten Zugang zu Behörden brauchen. Solange Zugangsschwellen bestehen, die u. a. technische Gründe haben, müssen analoge Zugänge gleichberechtigt erhalten bleiben.
An vielen Beispielen wird sichtbar, dass digitale Teilhabe Wahlmöglichkeiten und Chancen eröffnen und Teilhabe ermöglichen kann: Die aktive Teilnahme, Gestaltung und Positionierung in digitalen Räumen hat für die hier einbezogenen Menschen Eigenwert, der über einen instrumentellen Zugang hinausgeht. Dabei bleiben sie reflektiert und stellen sich den Anforderungen in einer zunehmend digitalisierten Welt aufgeschlossen und kritisch zugleich.
Die Expertise wurde aus Mitteln des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen gefördert. Die Landesarbeitsgemeinschaft der freien Wohlfahrtspflege NRW, die Fachverbände der Wohnungslosenhilfe, Einrichtungen und Dienste sowie Fachkräften und Nutzer*innen der Wohnungsnotfallhilfen in NRW unterstützten das Vorhaben. Menschen in Wohnungsnotlagen waren aktiv an der Forschung beteiligt.
