Bundeskabinett beschließt Nationalen Aktionsplan gegen Wohnungslosigkeit

28.04.2024 Am 24.04.2024 wurde der „Nationale Aktionsplan gegen Wohnungslosigkeit” (NAP W) im Bundeskabinett beschlossen. Ziel der Bundesregierung ist es, Wohnungslosigkeit in Deutschland bis zum Jahr 2030 zu überwinden. Die GISS beteiligte sich an dem Prozess zur Erstellung des Aktionsplans von Anfang an.
Wir freuen uns, dass unsere Grundlagen- und Praxisforschung dazu beiträgt, Wohnungslosigkeit besser zu verstehen. Denn wir sehen viele Möglichkeiten, wie Wohnungslosigkeit verhindert und bekämpft werden kann. An der Umsetzung beteiligen wir uns weiterhin und werden unsere Expertise in die ab Frühsommer geplanten Facharbeitsgruppen einbringen, um geeignete Maßnahmen zu entwickeln und diese so schnell wie möglich umzusetzen.