Coronavirus-Testverordnung in Einrichtungen der Wohnungsnotfallhilfe
15.01.2021
Gemäß einer Verordnung des Bundesministeriums für Gesundheit sind Corona-Testungen nun auch in Einrichtungen der Wohnungslosenhilfe als präventive Maßnahme vorzunehmen (Verkündung im Bundesanzeiger BAnz AT 15.01.2021 V1) .