Ergänzende Berichterstattung zur Analyse von verdeckter Wohnungslosigkeit und Obdachlosigkeit in Hessen
Das Hessische Ministerium für Soziales und Integration (HMSI) hat die Bremer Gesellschaft für innovative Sozialforschung und Sozialplanung e.V. (GISS) mit einer „ergänzende(n) Berichterstattung zur Analyse von verdeckter Wohnungslosigkeit und Obdachlosigkeit in Hessen“ beauftragt. Mit der Studie sollen Erkenntnisse zur Zahl der Menschen gewonnen werden, die von Wohnungslosigkeit bedroht sind, die in verdeckter Wohnungslosigkeit oder die ohne Unterkunft auf der Straße leben. Die Studie untersucht außerdem die Angebote für wohnungslose Menschen in Hessen, um Empfehlungen für die Weiterentwicklung der Hilfen für von Wohnungslosigkeit bedrohte und betroffene Menschen geben zu können.Hierfür führt die GISS verschiedene Teiluntersuchungen durch:
- Eine hessenweite Online-Befragung bei Sozialämtern, Ordnungsbehörden, Jobcentern, den Fachstellen zur Vermeidung und Behebung von Wohnungslosigkeit und den Angeboten der Wohnungsnotfallhilfen zu den Hilfestrukturen bei Wohnungslosigkeit,
- eine Zählung von Menschen, die in verdeckter Wohnungslosigkeit oder ohne Unterkunft auch der Straße leben,
- eine Zählung von Fällen, denen Wohnungslosigkeit droht,
- vertiefte Untersuchungen in den lokalen Hilfesystemen für Menschen in Wohnungsnotlagen in Frankfurt, Kassel und Offenbach, im Landkreis Fulda, im Landkreis Groß-Gerau und im Lahn-Dill-Kreis und
- wohnbiographische Interviews mit Haushalten, die von Wohnungslosigkeit bedroht oder betroffen sind bzw. waren.
Die Fragebögen Für die Online-Befragung und die Zählung von Präventionsfällen sowie von verdeckt Wohnungslosen und Wohnungslosen auf der Straße können Sie sich die Fragen vorab schon einmal ansehen: hier geht's zu den Fragebögen.Wer füllt die Online-Befragung aus? Um einen Überblick zu erhalten, welche Hilfen für Menschen in Wohnungsnotfällen in Hessen in den Landkreisen und kreisfreien Städten vorgehalten werden, bitten wir darum, dass eine Person die Angaben für Ihren Träger, Ihre kreisfreie Stadt, Ihre kreisangehörige Gemeinde, Ihren Landkreis oder Ihr Jobcenter macht.
Freie Träger, die Einrichtungen in mehreren Landkreisen oder kreisfreien Städten betreiben, bitten wir, die Befragung für jeden Landkreis bzw. für jede kreisfreie Stadt einmal auszufüllen. So können wir anschließend auf Stadt- bzw. Landkreisebene darstellen, wie die Hilfeangebote für Menschen in Wohnungsnotlagen in Hessen ausgestaltet sind.
Von wann bis wann läuft die Online-Befragung? Die Online-Befragung läuft im September 2023. Wir bitten alle angeschriebenen Stellen, uns bis zum 30.9.2023 ihre Angaben zu übermitteln.
Welche Stellen beteiligen sich an der Zählung der Präventionsfälle? Fachberatungsstellen nach §§ 67 ff. SGB XII, Fachstellen zur Vermeidung oder Behebung von Wohnungslosigkeit, Sozialämter und Jobcenter sollen alle Haushalte zählen, denen aufgrund einer Kündigung oder einer anstehenden Entlassung aus institutioneller Unterbringung (Jugendhilfe, Gesundheitssystem oder Strafvollzug) Wohnungslosigkeit droht.Von wann bis wann werden Personen gezählt, denen Wohnungslosigkeit droht? Bitte zählen Sie alle Fälle, die zwischen dem 1. und 30. September 2023 neu auftreten. Wenn Sie keinen Kontakt zu der Personengruppe haben, melden Sie uns bitte eine „0“.
Welche Stellen sollen Personen zählen, die auf der Straße oder in verdeckter Wohnungslosigkeit leben? In die Zählung der auf der Straße und in verdeckter Wohnungslosigkeit lebender Menschen beziehen wir alle niedrigschwelligen Dienste der Wohnungsnotfallhilfen, Sozialämter, Jobcenter und Ordnungsämter ein.
Von wann bis wann werden Personen gezählt, die auf der Straße oder in verdeckter Wohnungslosigkeit leben? Bitte zählen Sie in der Woche vom 25. September bis 1. Oktober alle Wohnungslosen, die ohne Unterkunft auf der Straße leben, und alle, die „verdeckt wohnungslos“ bei Angehörigen und Bekannten leben, wenn Sie zu diesen Personen Kontakt haben. Wenn Sie keinen Kontakt zu den Personengruppen haben, melden Sie uns bitte eine „0“.
Wir haben nur selten mit wohnungslosen Menschen zu tun. Warum ist unsere Institution dabei? Die Untersuchung soll ein Dunkelfeld aufhellen. Deshalb werden an sechs Fallstudienorten – in Frankfurt am Main, Kassel, Offenbach, im Landkreis Groß-Gerau, Landkreis Fulda und im Lahn-Dill-Kreis – nicht nur die Einrichtungen der Wohnungslosenhilfe einbezogen, sondern auch die angrenzenden Hilfesysteme. Auch wenn Sie nur zu wenigen Personen ohne Wohnung Kontakt haben - es könnten Menschen sein, von deren Lage außer Ihnen niemand weiß. Deshalb bitten wir Sie, sich an den Fallstudien zu beteiligen!Wie soll die Zählung wohnungsloser Personen ohne Unterkunft und verdeckt wohnungsloser Personen erfolgen? Eine Definition der beiden Personenkreise sowie eine Anleitung zur quantiativen Erfassung dieser finden Sie hier.Unsere Institution wurde nicht kontaktiert. An wen können wir uns wenden? Wenn Ihr Angebot in Hessen sich an wohnungslose oder von Wohnungslosigkeit bedrohte Menschen richtet und Ihr Träger nicht kontaktiert wurde, nehmen Sie bitte Kontakt mit uns auf! Wohnungslos-in-hessen@giss-ev.de
Warum werden Leute im Betreuten Wohnen (BeWo) oder im Wohnheim nicht mitgezählt? Seit 2022 erhebt das Statistische Bundesamt jährlich, wie viele Menschen in Kommunen oder bei freien Trägern aufgrund von Wohnungslosigkeit untergebracht sind. Hierunter fallen alle Wohnformen nach §§ 67 ff. SGB XII. Die Untersuchung der GISS ergänzt die Daten der Wohnungslosenstatistik, indem alle Menschen gezählt werden, die in verdeckter Wohnungslosigkeit oder ohne Unterkunft auf der Straße leben.
Wann stehen die Ergebnisse der Studie fest? Die Ergebnisse werden dem Hessischen Sozialministerium im Dezember 2023 vorgelegt und anschließend veröffentlicht.